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Meinung | 25.08.2008 | 04:05

Der gläserne Bürger

Die Datenschutzgesetze halten mit dem technischen Fortschritt nicht mit und die Bürger geben ihre persönlichen Daten zu leichtfertig im Internet preis. Ein leichtes Spiel für Betrüger.

Einer Vielzahl von deutschen Kontoinhabern ist in den vergangenen Monaten der Schreck in die Glieder gefahren. Mussten sie doch Abbuchungen zwischen 50 und 100 Euro feststellen, die sie nicht einordnen konnten. Kein Wunder: Die Transaktionen hatten andere veranlasst: Betrüger, die illegal in den Besitz von Kundendaten und Kontonummern gelangt waren.

Kundendaten als Massenware

Wie leicht das geht, demonstrierte jüngst der Mitarbeiter eines Call-Centers, indem er eine CD mit den Adressen und Kontoverbindungen von 17.000 Bürgern an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein verschickte. Alarmiert forschten Verbraucherschützer nach weiteren unrechtmäßigen Daten-Angeboten im Internet. Innerhalb kürzester Frist konnten sie für die bescheidene Summe von 850 Euro sechs Millionen Datensätze von Bundesbürgern erwerben. Sie enthielten Namen, Adressen, Telefonnummern und größtenteils auch Kontoverbindungen von Personen, die früher bei Lotteriegesellschaften Lose gekauft, an Gewinnspielen oder Umfragen und Verkaufsbörsen im Internet teilgenommen hatten.

Die Kehrseite der digitalen Einkauswelt

Dabei sind die jetzt bekannt gewordenen Fälle von Datenklau, von denen auch die Deutsche Telekom betroffen ist, nur die Spitze des Eisbergs. Vorsichtigen Schätzungen zufolge vagabundieren zehn bis 20 Millionen illegal weitergereichte Kontoangaben derzeit auf dem dafür vorhandenen und stetig weiter wachsenden Schwarzmarkt. Ermittler sprechen von einer neuen Form der Organisierten Kriminalität.

Massenhaft droht für Konsumenten jetzt der Traum von der schönen neuen Einkaufswelt zum Albtraum zu werden. Zum ersten Mal erfahren sie in großer Zahl hautnah die Schattenseiten des bargeldlosen Shoppens. Sie bekommen zu spüren, wie gläsern sie als Kunden wirklich sind. Wie löchrig das Netz der Sicherungsmaßnahmen tatsächlich ist. Und zum ersten Mal wird Ihnen vielleicht bewusst, wie leichtfertig sie hochsensible Daten von sich preisgegeben haben.

Was tun?

Die Vorschläge reichen von purem Aktionismus bis hin zur reinen Symbolik: So will der Bund Deutscher Kriminalbeamten Datenfahnder nach dem Vorbild von Steuerfahndern in die Unternehmen schicken, die dort regelmäßig den Umgang mit Kundendaten kontrollieren sollen. Die Grünen plädieren dafür, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Dabei wäre es viel praktischer, zuerst einmal die Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes umzukehren und die Weitergabe persönlicher Daten an die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen zu knüpfen anstatt sie durch ausdrücklichen Widerspruch zu unterbinden.

Unternehmen in der Pflicht

Auch die Unternehmen sind beim Datenschutz stärker in die Pflicht zu nehmen. Dies wird im Rahmen der Novelle der EU-Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation geschehen: Dann sind Firmen, die Datenverluste bemerken, gesetzlich verpflichtet, die betroffene Kunden sofort zu informieren. Doch schon wegen des gewaltigen Imageschadens dürfte Unternehmen künftig erheblich mehr daran gelegen sein, Datenklau auch ohne rechtliche Vorschriften mit allen Mitteln selbst zu unterbinden.

Die einfachste und zugleich wirksamste Lösung liegt indes jenseits schärferer Gesetze: Sie liegt beim Verbraucher selbst. Das bedeutet: Mehr Sorgfalt und vor allem Zurückhaltung bei der Herausgabe persönlicher Daten. Die Bestellung von Waren solte weitgehend auf Rechnung erfolgen. Kontoauszüge sind regelmäßig zu überprüfen, denn unrechtmäßig abgebuchte Beträge können innerhalb von sechs Wochen zurückgebucht werden. Und: Im Falle einer Abbuchung ohne Einzugsermächtigung sollte unbedingt Strafanzeige erstattet werden. Denn Datenklau ist kein Kavaliersdelikt.

 

Martin Bewerunge/Rheinische Post

 
 
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