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18.04.2008

Nie wieder eine Diktatur

Das Grundgesetz fest in der Hand

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Was heute fest in der Verfassung verankert ist, musste hart errungen werden.

Nach der Katastrophe des "Dritten Reiches", der nationalsozialistischen Diktatur unter Adolf Hitler, entstand die Demokratie in Deutschland nach 1945 neu. Die Verfassung blieb zunächst provisorisch.

Deutschlands Verfassung ist das Grundgesetz

Bundeskanzler Konrad Adenauer unterzeichet das Grundgesetz 1949
Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift:  Bundeskanzler Konrad Adenauer unterzeichet das Grundgesetz 1949

In West-Deutschland wurde 1949 das heute noch gültige Grundgesetz verabschiedet. Dieses sollte als Übergangs-Verfassung dienen - bis der ebenfalls neugegründete zweite deutsche Staat, die Deutsche Demokratische Republik (DDR), sich mit der westlichen Bundesrepublik wiedervereinigen würde. Seit dem 3. Oktober 1990 gibt es nur noch eine wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland - und aus der Übergangslösung wurde die erste gesamtdeutsche Verfassung. Darauf basiert die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands.

Lehren aus der Geschichte

Das Grundgesetz schützt unter anderem die Freiheit des Einzelnen, garantiert seine Würde und behandelt vor dem Gesetz alle Bürger gleich - egal, welcher Rasse, Herkunft, Sprache oder Religion sie sind. Außerdem wurde staatliche Macht durch die Gewaltenteilung einer strengen Kontrolle unterworfen - nie wieder sollte ein Diktator aus Deutschland kommen.

Ein föderaler Staat mit drei Ebenen wurde aufgebaut: Bund und Länder teilen sich die politische Macht und verabschieden zusammen Gesetze. Die Kommunen sind die dritte, unterste Ebene. Gegen radikale, undemokratische Strömungen wurden Barrikaden geschaffen: die "wehrhafte Demokratie" erlaubt es, undemokratische Parteien zu verbieten. 1952 und 1956 wurden bereits radikal-kommunistische Parteien verboten. Ferner kommt nicht jede Partei ins Parlament: Erst wenn sie bei einer Wahl die Fünf-Prozent-Hürde überwindet, ist sie im Parlament vertreten. Diese Regel soll dem deutschen Bundestag Stabilität verleihen.

Exportschlager Staatsaufbau

Richter des Bundesverfassungerichts
im Jahr 2005Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift:  Richter des Bundesverfassungerichts 2005

Machtteilung, Grundrechte und Demokratie haben auch einen Wächter bekommen - das so genannte Bundesverfassungsgericht. Es kontrolliert Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit und hilft jedem Bürger, seine Rechte und Freiheiten gegenüber dem Staat durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht war lange Zeit ein internationales Unikat und wurde weltweit kopiert, so zum Beispiel in Spaniens Verfassung.

Mehr Parteien erzwingen politische Kompromisse

Stimmenauszählung in Dresden im Jahr 2002
Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift:  Stimmenauszählung in Dresden im Jahr 2002

Das Austragen gesellschaftlicher Konflikte und die Mobilisierung der Bürger zu Bundestags- und Landtagswahlen übernehmen in Deutschland die politischen Parteien. Zwei Volksparteien haben sich herausgebildet: die konservative CDU/CSU und die sozialdemokratische SPD. Aber auch andere politische Strömungen sind wahlweise im Bundestag und in den Landtagen vertreten: liberale und grüne Ideen kämpfen um Wähler, aber auch linke Ideen werden vertreten. Gesellschaftliche Interessen nimmt das politische System durch Verbände, Gewerkschaften und Interessengruppen auf.

Richard Fuchs

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